Hausordnung.

1. AUFGABEN UND ZIELE

Die MUSIKERSCHMIEDE ist eine musikalische Bildungseinrichtung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf Vereinsbasis.
Sie dient der praktischen Musikpflege und der Förderung der musikalischen Jugend- und Erwachsenenbildung außerhalb der allgemein bildenden Schulen. Ziele des Unterrichts sind die Förderung des Laien- und Gemeinschaftsmusizierens.


2. UNTERRICHT

An der MUSIKERSCHMIEDE werden Schüler in allen Instrumenten und Gesang einzeln, oder in Zweiergruppen unterrichtet.
Bei Seminaren findet der Musikunterricht in Gruppen statt.


2.1. TEILNAHME AM UNTERRICHT

Die Teilnahme am Unterricht ist mit Beginn der Schulpflicht möglich.
Die Teilnehmer sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an den gewählten Kursen verpflichtet.
Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss aus dem Unterricht führen.
Über diesen entscheidet der Vereinsobmann.


2.2. UNTERRICHTSZEIT

Eine Unterrichtseinheit dauert 25 Minuten.


2.3. SCHULJAHR

Der Musikunterricht an der MUSIKERSCHMIEDE beginnt in der 1. Schulwoche der allgemein bildenden Pflichtschulen und endet am 30. Juni.
Die Feiertags- und Ferienordnung sowie die autonomen Schultage der öffentlichen allgemein bildenden Schulen gelten auch für die MUSIKERSCHMIEDE.


3. INSTRUMENTE

Grundsätzlich muss der Schüler bei Beginn des Unterrichts ein Instrument besitzen.


4. AUFNAHME, ANMELDUNG

Voraussetzung für eine Aufnahme eines Schülers ist, dass die räumlichen und personellen Verhältnisse der MUSIKERSCHMIEDE die Aufnahme zulassen.  
Die Aufnahme von Schülern erfolgt durch Anmeldung auf einem entsprechenden Formular.
Die Aufnahme kann jederzeit erfolgen.
Bei minderjährigen Schülern ist das Ansuchen um Aufnahme vom Erziehungsberechtigten auszufertigen.
Mit der Anmeldung wird die Schul- und Gebührenordnung anerkannt.


5. WAHL DER LEHRPERSON

Bei der Einschreibung in die MUSIKERSCHMIEDE kann der Wunsch nach Zuteilung zu einer bestimmten Klasse (Lehrperson) auf dem Anmeldeformular
vermerkt werden.
Ein solcher Wunsch wird nach Möglichkeit berücksichtigt.


6. VERSÄUMTE UNTERRICHTSSTUNDEN

Der Schüler ist verpflichtet, von einer voraussehbaren Versäumung von Unterrichtsstunden oder von sonstigen Änderungen den Lehrer zu verständigen.
Bei minderjährigen Schülern hat dies der Erziehungsberechtigte zu veranlassen.
Versäumten Einheiten werden in Rechnung gestellt. 
Bei Verhinderung des Lehrers wird das Schulgeld nicht rückerstattet, sondern die Stunden eingebracht.


7. VERWALTUNGSGEBÜHR

Eine Verwaltungsgebühr von € 23,- pro Semester wird bei der Zahlungsmodalität mit Bankeinzug dem „Schulgeld“ angerechnet.


8. SCHULGELD je Schüler

SOLO € 23,- je Einheit;
DUO € 17,25 je Einheit;
GRUPPE € 11,50 je Einheit

Jedes angebrochene Semester muss in voller Höhe bezahlt werden. 
Wintersemester: September – Jänner. Sommersemester: Februar – Juni. 
Eine monatliche Ratenzahlung ist per Bankeinzug möglich.


9. GESCHWISTER

Schülern, die im Verwandtschaftsverhältnis Eltern/Kind bzw. Geschwister stehen, wird ein Rabatt von je 10 % gewährt.
Unterrichtsstunden können unter Geschwistern oder anderen Familienmitgliedern nicht automatisch übertragen werden.


11. AUSTRITT, ABMELDUNG

Ein Austritt von der MUSIKERSCHMIEDE ist nur am Ende des Herbst/Wintersemesters bzw. am Schulende möglich.


12. AUFSICHT

Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts.


Schulordnung gültig ab 1. September 2023